Unterrichtsorganisation ab 18. Januar 2021
Die ersten beiden Wochen des Unterrichts im neuen Jahr sind bereits verstrichen. Es wurde konsequent Online-Unterricht nach Stundenplan mittels unserer Lernplattform „Itslearning“ und der Besprechungsplattform „Microsoft Teams“ durchgeführt. Technisch gesehen hat dies nahezu reibungslos funktioniert. Aber auch in zwischenmenschlicher Hinsicht haben wir den Eindruck, dass die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern – und Eltern – auch auf die Distanz gut und stabil geblieben ist.
Wie geht es weiter? Der Online-Unterricht (Fernunterricht) wird bis zum letzten Schultag des Monats fortgesetzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen BF 2 und HBF an einzelnen Terminen in geteilten Gruppen im Präsenzunterricht zu beschulen. Wir werden diese Option behutsam wahrnehmen und in individueller Absprache zwischen Fachlehrern und Schülern unter Beachtung der Hygienevorschriften umsetzen.
Die Schulleitung, 15.01.2021
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Grundsätzliche Verhaltensregeln und Regeln für das Schulgelände
- Bleiben Sie unbedingt zuhause, wenn Sie Anzeichen einer Erkrankung mit typischen Symptomen von Covid-19 (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) spüren.
- Wenn Sie Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehren, dürfen Sie das Schulgelände ohne negativen Corona-Test oder 14-tägige häusliche Quarantäne nicht betreten.
- Sollte nur ein einfacher Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens mit nur leichten Symptomen vorliegen, ist ein Fernbleiben von der Schule nicht erforderlich.
- Halten Sie grundsätzlich 1,50 Meter Abstand voneinander, sowohl auf dem Schulhof als auch im Schulgebäude.
- Auf dem Schulhof und im Schulgebäude gilt für alle Personen Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung). Bitte sorgen Sie entsprechend vor. Ausnahmen können nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zugelassen werden.
Im Klassenraum kann die Maske abgenommen werden.Auch im Unterricht gilt die allgemeine Maskenpflicht. Bei einer Verweigerung der Maskenpflicht kann die Schulleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und der betreffenden Person das Betreten des Schulgeländes untersagen. Dies würde als unentschuldigte Fehlzeit bzw. im Fall von Leistungsfeststellung als “nicht feststellbar” (= ungenügend) gewertet werden.- Bitte betreten Sie das Schulgebäude immer nur einzeln und nacheinander. In den Toilettenräumen können Sie sich die Hände waschen; außerdem stehen Desinfektionsmittel bereit. Die Toiletten dürfen von maximal 4 Personen zeitgleich benutzt werden.
- Der Zugang zu den Klassenräumen im 1. Stock erfolgt nur durch die vordere Tür vom Schulhof aus, zu den Klassenräumen im 2. Stock durch die hintere Tür.
- Gehen Sie die Treppen immer hintereinander am äußersten rechten Rand noch oben bzw. nach unten.
- Betreten Sie nacheinander den Klassenraum bei weit geöffneter Tür.
- Im Raum Ihrer Lerngruppe markieren Sie bitte am ersten Schultag Ihren Sitzplatz auf dem von der Lehrkraft ausgegebenen Kreppband mit Ihrem Namen. Diesen Platz behalten Sie im laufenden Schuljahr. Er darf nicht gewechselt bzw. von anderen Schülerinnen oder Schülern besetzt werden.
- Vermeiden Sie unnötige Bewegung im Klassenraum.
- Eine regelmäßige, gründliche Stoßlüftung der Klassenräume ist verpflichtend. Sie erfolgt alle 20 Minuten für 5 Minuten.
- Eine Vermischung der Lerngruppen muss unbedingt vermieden werden. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof achten die aufsichtführenden Lehrkräfte darauf, dass die Abstandsregelungen sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung eingehalten werden. Die Aufsicht im Treppenhaus kontrolliert auch die Benutzung der Toiletten (maximal 4 Personen).

Zugang zum Sekretariat
- Die Glasscheibe muss geschlossen bleiben.
- Bitte halten Sie Abstand und achten Sie auf die Abstandsmarkierungen auf dem Boden.
- Das Foyer ist durch die hintere geöffnete Tür zu betreten und durch die vordere Tür zu verlassen.

Organisatorisches zum Unterricht/Pausenregelung
- Die Klassenraumtüren werden vor Unterrichtsbeginn von der Pausenaufsicht weit geöffnet und können während des Unterrichts geöffnet bleiben.
- Durch geöffnete Fenster wird der Klassenraum regelmäßig mit frischer Luft versorgt.
- Die anwesenden Schüler setzen sich an ihren (am ersten Schultag) festgelegten Platz, sodass sie möglichst weit voneinander entfernt sitzen und genügend Abstand zum Lehrer haben.
- Während des Unterrichts ist das Verlassen des Klassenraumes nur für einzelne Personen möglich. Dies gilt auch für den Besuch der Toiletten.
- Die Schüler betreten den Schulhof in den Pausen grundsätzlich mit Sicherheitsabstand und Mund-Nasen-Bedeckung. Das gilt auch beim Pausenverkauf am Kiosk.
- Der Stundenplan bietet zum Teil die Möglichkeit, die Pausen auch außerhalb der regulären Zeiten wahrzunehmen. Die Kollegen sind angehalten, von dieser Option Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen zum Thema “Corona und Schule” finden Sie auf der Website der Landesregierung.
Stand: 25.10.2020