Duale Berufs­ober­schule (DBOS)

Teil­zeit­form (ausbil­dungs- oder berufsbegleitend)

Die Duale Berufs­ober­schule (DBOS) in Teil­zeit­form bietet die Möglich­keit, ausbil­dungs- oder berufs­be­glei­tend die Fach­hoch­schul­reife zu erwerben. Der Bildungs­gang vermit­telt berufs­über­grei­fende Kennt­nisse und trägt somit zur Kompe­tenz­er­wei­te­rung und Persön­lich­keits­bil­dung bei. Die Teil­neh­menden sollen darüber hinaus zu vernetztem Denken, werte­ori­en­tiertem Verhalten und zur verant­wort­li­chen Mitge­stal­tung des öffent­li­chen Lebens befä­higt werden.

Für Inter­es­sierte an

  • einem Studium an einer Fachhochschule
  • einem Wechsel in die Berufs­ober­schule II mit dem Abschluss der fach­ge­bun­denen Hoch­schul­reife bzw. allge­meinen Hoch­schul­reife (nur mit zweiter Fremd­sprache möglich)
  • dem Einstieg ins Berufsleben

Dauer und Inhalte

Die Duale Berufs­ober­schule dauert höchs­tens zwei Jahre. Insge­samt werden 600 Unter­richts­stunden erteilt. Der Unter­richt findet in der Regel an zwei bis drei Abenden werk­tags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr sowie sams­tags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Es werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Mathe­matik
  • Englisch
  • Deutsch / Kommunikation
  • Sozi­al­kunde
  • Biologie oder Chemie oder Physik

Zusätz­lich kann an unserer Schule – sofern es genü­gend Inter­es­sierte gibt – Fran­zö­sisch­un­ter­richt besucht werden.

Ziel

  • Fach­hoch­schul­reife

Zugangs­vor­aus­set­zung

  • Quali­fi­zierter Sekun­dar­ab­schluss I (Mitt­lere Reife)
    +
    Abschluss der Höheren Berufs­fach­schule (HBF) oder
    Abschluss Fach­schule (mind. zwei­jährig) oder
    Abschluss Berufs­aus­bil­dung (mind. zwei­jährig) oder
    Abschluss einer mind. der Lauf­bahn des mitt­leren Dienstes gleich­wer­tigen Ausbil­dung in einem Beamtenverhältnis

Bewer­bungs­ver­fahren

Die voll­ständig ausge­füllten und unter­schrie­benen Anmel­de­un­ter­lagen sind mit beglau­bigten Kopien der aufnah­me­re­le­vanten Zeug­nisse persön­lich im Sekre­ta­riat abzu­geben. Nach einer ersten Durch­sicht wird der Bewerber bzw. die Bewer­berin zu einem Bera­tungs­ge­spräch einge­laden. Danach entscheidet die Schul­lei­tung zusammen mit dem Bera­tungs­team über die Aufnahme.

Kosten

Das Schul­geld für den zwei­jäh­rigen Unter­richt beträgt 1.200,00 € pro Jahr. Hinzu kommen einma­lige Zahlungen von 100,00 € Verwal­tungs­kosten für die Aufnahme und 100,00 Euro Prüfungsgebühr.
Es besteht die Möglich­keit, das Schul­geld in monat­li­chen Raten von je 100,00 € über 24 Monate oder jeweils für ein Jahr im Voraus abzüg­lich eines Nach­lasses von 2 % zu zahlen.

Förde­rung

Die Schul­trä­gerin kann in begrün­deten Ausnah­me­fällen und in begrenztem Umfang eine Ermä­ßi­gung oder Stun­dung des monat­li­chen Schul­geldes gewähren.

Abschluss

Die zwei­jäh­rige Ausbil­dung endet mit einer Abschluss­prü­fung. Zuge­lassen werden Schü­le­rinnen und Schüler, die die vorge­se­hene Gesamt­stun­den­zahl (600 Unter­richts­stunden) nach­weisen können.
Die Abschluss­prü­fung umfasst schrift­liche Prüfungen in den Fächern
− Deutsch
− Englisch
− Mathematik
Die münd­liche Prüfung kann neben den genannten Fächern auch die Fächer Sozi­al­kunde, ein natur­wis­sen­schaft­li­ches Fach (Physik, Chemie oder Biologie) sowie den ggf. besuchten zusatz­qua­li­fi­zie­renden Unter­richt in Fran­zö­sisch umfassen.

Das Zeugnis der Fach­hoch­schul­reife erhält, wer die Fach­hoch­schul­rei­fe­prü­fung bestanden hat und ein Zeugnis über den erfolg­rei­chen Abschluss

  1. der zwei­jäh­rigen Höheren Berufs­fach­schule und
    a) ein Prak­ti­kums­zeugnis über ein einschlä­giges mindes­tens halb­jäh­riges (bzw. 26-wöchiges) Prak­tikum nach dem Abschluss der zwei­jäh­rigen Höheren Berufsfachschule
    oder
    b) ein Arbeits­zeugnis einer nach dem Abschluss der zwei­jäh­rigen Höheren Berufs­fach­schule ausge­übten mindes­tens zwei­jäh­rigen einschlä­gigen Berufstätigkeit
    oder
  2. einer mindes­tens zwei­jäh­rige Berufs­aus­bil­dung nach dem Berufs­aus­bil­dungs­ge­setz oder der Hand­werks­ord­nung oder einer gleich­wertig gere­gelten Berufsausbildung
    oder
  3. einer bundes­recht­lich gere­gelten mindes­tens zwei­jäh­rigen Berufs­aus­bil­dung in einem Gesundheitsfachberuf
    oder
  4. eine mindes­tens der Lauf­bahn des mitt­leren Dienstes gleich­wer­tigen Ausbil­dung in einem Beamtenverhältnis
    oder
  5. einer Fach­schule besitzt.

In das Zeugnis der Fach­hoch­schul­reife werden die Endnoten aller Unter­richts­fä­cher einge­tragen. Die Fach­hoch­schul­reife berech­tigt zum Studium an Fachhochschulen.
Wer die Fach­hoch­schul­rei­fe­prü­fung bestanden hat und keine der genannten Voraus­set­zungen nach­weisen kann, erhält ein Zeugnis über den schu­li­schen Teil der Fachhochschulreife.

Inter­esse?

Wir infor­mieren Sie gerne über dieses Bildungs­an­gebot. Sie errei­chen uns werk­tags von 07:45 bis 16:00 Uhr tele­fo­nisch unter 0261 915390 oder per E‑Mail an sekretariat@zimmermannsche.de

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